Das Präventionskonzept stellt sich vor:
Das Präventionskonzept für den Sendungsraum Pulheim dient der Umsetzung des Artikels 34 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach alle Kinder ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt haben. Es dient dem Schutz und Wohl der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und schutz-, hilfebedürftigen Erwachsenen sowie allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden vor Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und besonders vor allen Formen von Gewalt, wie beispielsweise physische, psychische Gewalt oder Liebesentzug. Besonders jedoch soll sexualisierte Gewalt in den Blick genommen werden.
Dieses Konzept versteht sich einerseits als Handlungsleitfaden, an dem sich jeder orientieren kann, der Hilfe und Beratung benötigt. Es richtet sich aber auch an die, die unsere Schutzbefohlenen vor Gewalt schützen sollen: unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Andererseits soll es als Handlungsplan auf zwei Ebenen zur verbindlichen Verankerung von klaren Regeln hinsichtlich des bewussten Umgangs mit Schutzbedürftigen dienen, Grenzen aufzeigen und für die Einhaltung der festgelegten Regeln Sorge tragen.
Strukturelle Ebene
- enthält Standards und Leitfäden sowie Bedingungen und Umgangsformen
- gibt Hinweise zu strukturellen Veränderungen, Absprachen und Vereinbarungen
- nimmt Stellung zur Haltung und Kultur in den einzelnen Vereinen und Gruppen hinsichtlich eines achtsamen und des respektvollen Umgangs mit- und untereinander
Pädagogische Ebene
- legt Maßnahmen und Methoden zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Themen Prävention und Intervention von sexuellen Missbrauch fest.
Das Schutzkonzept wird alle 5 Jahre - und bei Bedarf umgehend - evaluiert.
Quelle: Broschüre „Informationen zur Prävention“ – Hrsg. Erzbistum Köln
Schutzkonzept Sendungsraum Pulheim

Das gemeinsame Schutzkonzept für den Sendungsraum Pulheim finden Sie hier zum Download:
Hilfe und Unterstützung



Schulungen
Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen, die in ihrer Arbeit Kontakt zu Minderjährigen haben, werden im Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ fortgebildet.
Die Schulung sollte innerhalb eines halben Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ wird alle fünf Jahre aufgefrischt bzw. vertieft.

Präventionsschulung A
Halbtagsveranstaltung: 4 UStd.
Für Personen in Einrichtungen und Diensten, die nur sporadisch Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Z. B. HausmeisterInnen, Reinigungskräfte, GärtnerInnen, Pfarramtssekretärinnen/sekretäre, hauswirtschaftliches Personal, ChorleiterInnen, Kirchenmusiker, BüchereimitarbeiterInnen

Präventionsschulung B
Tagesveranstaltung: 8 UStd.
Für Personen, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig Kontakt zu Kindern haben oder die Veranstaltungen mit Übernachtung durchführen.
Z.B. MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten, Kinder- bzw. Jugendchorleiter/innen, Honorarkräfte, Praktikanten, Freiwilligendienstleistende, JugendleiterInnen

Präventionsschulung C
Zweitagesveranstaltung: 16 UStd.
Für Personen in leitender Verantwortung
Z.B. Einrichtungsleitungen, Mitarbeitende in Pastoral-Teams, Verwaltungsleitungen
Präventionsschulungen 2023
Schulung A
Mi, 13.12.23 von 15 bis 18 Uhr (Anmeldeschluss 08.11.23)
Sa, 16.12.23 von 10 bis 13 Uhr (Anmeldeschluss 11.11.23)
Schulung B
Sa, 02.09.23 von 10 bis 16.30 Uhr (Anmeldeschluss 29.07.23)
Zusätzliche Vertiefungsveranstaltung
Eine Präventionsschulung muss spätestens nach fünf Jahren auffrischt werden (alle Bereiche). Bitte bei der Anmeldung angeben, wann die letzte Schulung besucht wurde
Sa, 03.06.23 von 10 bis 13.45 Uhr (Anmeldeschluss 29.04.23)
Bei allen Schulungen gilt die Mindestteilnehmer:innenzahl von 10 Personen
Bitte melden Sie sich mit folgenden Daten bei Tamara Wasserkordt per Mail () zu den Schulungen an.
➔ Vor- und Nachname
➔ Sind Sie am Tag der Schulung 16 Jahre oder älter?
➔ Ihre Funktion im Sendungsraum Pulheim
➔ Mailadresse
➔ Ist diese Schulung Ihre erste Präventionsschulung oder dient sie zur Auffrischung?